E-Lademaschinen Förderung

Bis zu 55 % staatliche Förderung

Elektrifizieren Sie Ihre Lademaschinen und profitieren Sie von maximalen Fördersätzen

Maximale Förderung für elektrische Radlader

Elektrische Radlader und Lademaschinen gehören zu den am höchsten geförderten Fahrzeugen im Rahmen der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Mit bis zu 55 % Zuschuss macht der Umstieg auf Elektromobilität wirtschaftlich absolut Sinn.

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung von bis zu 45 % und einem Dekarbonisierungsbonus von zusätzlichen 10 % zusammen – insgesamt also bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Beispielrechnung

Anschaffungskosten E-Radlader: €120.000

€66.000

Mögliche Förderung (55%)
Effektive Kosten: nur €54.000

Warum auf elektrische Lademaschinen umsteigen?

Massive Förderung

Bis zu 55 % der Anschaffungskosten werden staatlich bezuschusst – eine Investition, die sich sofort rechnet.

Niedrige Energiekosten

Strom ist deutlich günstiger als Diesel. Langfristig sparen Sie erhebliche Betriebskosten.

Keine Emissionen

Zero Emissions während des Betriebs – erfüllen Sie Umweltauflagen und tragen zur CO₂-Reduktion bei.

Leiserer Betrieb

Elektrische Lademaschinen arbeiten deutlich leiser, was den Lärmpegel auf Baustellen und Betriebsgeländen reduziert.

Weniger Wartung

Elektrische Antriebe haben weniger Verschleißteile und benötigen seltener Service als Dieselmaschinen.

Technologieführerschaft

Moderne E-Radlader bieten vergleichbare oder sogar bessere Leistung als Dieselmaschinen.

Förderstruktur im Detail

45 % Grundförderung

Die Basis-Förderung beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Investitionskosten für elektrische Lademaschinen.

+ 10 % Dekarbonisierungsbonus

Wenn Sie nachweisen können, dass durch die Maßnahme signifikant CO₂ eingespart wird, erhalten Sie zusätzlich bis zu 10 % Bonus.

= 55 % Gesamtförderung

In Kombination können Sie also maximal 55 % Ihrer Investitionskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Antragstellung vor Kauf: Der Förderantrag muss VOR der Bestellung eingereicht werden
  • Elektrischer Antrieb: Die Lademaschine muss rein elektrisch betrieben werden (batterie- oder kabelgebunden)
  • Unternehmenssitz in Deutschland: Ihr Betrieb muss in Deutschland ansässig sein
  • Energieeffizienz: Die Maschine muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen
  • Modul 4 Basis oder Premium: Die Förderung erfolgt über das BAFA-Modul 4
  • Dekarbonisierung nachweisen: Für den 10% Bonus muss eine CO₂-Einsparung dokumentiert werden

Welche Maschinen werden gefördert?

Elektrische Radlader

Kompakt-, Standard- und Großradlader mit elektrischem Antrieb

E-Hoflader

Elektrische Hoflader für landwirtschaftliche und kommunale Betriebe

E-Teleskoplader

Teleskoplader mit elektrischem Antrieb für Bau und Logistik

E-Kompaktlader

Kleinere elektrische Lademaschinen für enge Arbeitsbereiche

E-Minibagger (als Ladeeinheit)

Elektrische Minibagger mit Ladefunktion

Weitere Ladegeräte

Auch andere elektrische Lade- und Transportgeräte können förderfähig sein

So läuft die Förderung ab

1. Kostenlose Erstberatung

Wir prüfen, ob Ihre geplante Investition förderfähig ist und berechnen Ihre mögliche Förderung.

2. Technische Bewertung

Wir prüfen die technischen Daten und erstellen die erforderliche Dokumentation.

3. Antragstellung

Wir stellen den vollständigen Förderantrag beim BAFA – noch VOR Ihrer Bestellung.

4. Bewilligung abwarten

Nach der Bewilligung können Sie Ihre Maschine bestellen. Die Bearbeitung dauert ca. 6-10 Wochen.

5. Verwendungsnachweis

Nach Lieferung und Inbetriebnahme reichen wir die Nachweise ein.

6. Auszahlung

Das BAFA überweist Ihnen die Förderung direkt auf Ihr Konto.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich ein Altgerät abgeben?

Nein, bei E-Lademaschinen ist keine Abgabe eines alten Dieselfahrzeugs erforderlich. Die Förderung gilt auch für Neuanschaffungen.

Wie hoch ist die maximale Fördersumme?

Die absolute Obergrenze liegt bei €15 Millionen pro Unternehmen und Jahr. Für einzelne Maschinen gibt es in der Regel keine Obergrenze.

Gilt die Förderung auch für gebrauchte E-Lader?

Nein, gefördert werden ausschließlich fabrikneue elektrische Lademaschinen.

Was ist mit Hybridfahrzeugen?

Hybridfahrzeuge (Diesel + Elektro) sind nicht förderfähig. Es müssen rein elektrische Antriebe sein.

Kann ich mehrere Maschinen gleichzeitig fördern lassen?

Ja, Sie können beliebig viele E-Lademaschinen fördern lassen, solange Sie die Jahresobergrenze nicht überschreiten.

Wird auch die Ladeinfrastruktur gefördert?

Ja, auch die notwendige Ladeinfrastruktur (Wallboxen, Ladekabel, Installation) kann mitgefördert werden.

Bis zu 55 % Förderung sichern

Lassen Sie uns kostenlos prüfen, wie viel Förderung Sie für Ihre E-Lademaschine erhalten können.

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